Mittnacht

[1] Mittnacht, Hermann, Freiherr von, württemberg. Minister, geb. 17. März 1825 in Stuttgart, studierte in Tübingen und Heidelberg die Rechte, trat 1847 in württembergischen Justizdienst als Staatsanwalt zu Ellwangen, wurde dann Stadtgerichtsvorstand in Stuttgart und Obertribunalsrat daselbst. 1861 in die Zweite Kammer, 1862–67 in den engern ständigen Ausschuß gewählt, war er mit Varnbüler Führer der Konservativen. Am 27. April 1867 zum Justizminister ernannt, erlangte er im Ministerium bald eine hervorragende Bedeutung. Im Zollparlament, dem er 1868–70 angehörte, war er Führer der württembergischen Partikularisten. Nach Barnbülers[1] Entlassung (August 1870) wurde M. Präsident des Ministeriums und führte die Verhandlungen in Versailles und Berlin (Oktober bis Dezember 1870) über den Eintritt Württembergs in das Deutsche Reich, ward im August 1873, nach Wächters Rücktritt, zugleich Minister des königlichen Hauses und der auswärtigen Angelegenheiten sowie der Verkehrsanstalten und vertrat Württemberg seit Gründung des Deutschen Reiches im Bundesrat und Reichstag. 1878 gab er die Justizangelegenheiten ab und trat 10. Nov. 1900 auch als Präsident des Ministeriums zurück. 1887 wurde er in den Freiherrenstand versetzt. Er veröffentlichte: »Erinnerungen an Bismarck« (Stuttg. 1904, neue Folge 1905).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 1-2.
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