Modus

[16] Modus (lat.), Art und Weise; besonders in der Grammatik die Art, wie etwas von einem Subjekt ausgesagt und eine Handlung in Beziehung auf das Subjekt des Redenden betrachtet wird (s. Verbum). – M. acquirendi: Erwerbsart; M. procedendi: Verfahrensart; M. vivendi: gegenseitige Verständigung über ein erträgliches Nebeneinanderbestehen nach einem Zerwürfnis, namentlich zwischen Parteien im öffentlichen Leben und insbes. zwischen der katholischen Kirche und einem protestantischen Staat. – In der Rechtssprache bedeutet M. soviel wie Auflage (s. d.). – In der Musik bedeutet M. soviel wie Tonart, Oktavengattung, z. B. M. lydius, die lydische Tonart; im 12. bis 13. Jahrh. soviel wie Grundrhythmus (iambisch, anapästisch etc.) einer Melodie; in der Mensuraltheorie des 15.–16. Jahrh. die Bestimmung der Mensur der Maxima (M. major) und Longa (M. minor). Vgl. Mensuralnotenschrift.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 16.
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