Normaleichungskommission

[781] Normaleichungskommission, Zentralstelle für die einheitliche Regelung aller die technische Seite des Eichungswesens betreffenden Gegenstände. Die N. für das Deutsche Reich in Berlin steht unter dem Reichsamt des Innern. Ihre Zuständigkeit erstreckt sich nicht auf Bayern, das eine besondere N. in München hat. In Österreich ist die N. in Wien dem Handelsministerium unterstellt. Vgl. Eichen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 781.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: