Opferpfennig

[75] Opferpfennig (auch goldener Opferpfennig genannt), eine Kopfsteuer, die Ludwig der Bayer 1342 einführte und die darin bestand, daß jeder über 12 Jahre alte Jude jährlich dem König einen Gulden zu entrichten hatte. Die deutschen Könige begründeten diese Steuerauflage mit der Behauptung, sie seien die Rechtsnachfolger der römischen Kaiser, von denen Vespasian die frühere Abgabe an den Tempel in Jerusalem in eine solche für den Jupiter capitolinus umgewandelt habe. Vgl. Stobbe, Die Juden in Deutschland während des Mittelalters, S. 31 s. (Braunschw. 1866).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 75.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika