Parallēlen

[424] Parallēlen, fehlerhafte, sind im musikalischen Satz parallele Oktaven und parallele Quinten, d.h. es ist verboten, daß zwei reale Stimmen (von denen nicht die eine bloße Klangverstärkung der andern ist) in zwei einander folgenden Akkorden im Verhältnis der reinen Oktave oder reinen Quinte stehen. So geht z. B. bei a) der Alt von c´´ nach a´, der Baß von c´ nach a, beide bilden daher Oktavenparallelen; bei b) geht der Tenor von h´ nach a´, der Baß von e´ nach d´, die Stimmen bilden also Quintenparallelen. Beide P. sind fehlerhaft, weil die Selbständigkeit der Bewegung der einzelnen Stimmen verleugnend; zwei in solchen P. gehende Stimmen verschmelzen für das Ohr zu einer.

Tabelle

Aber gerade darum sind die P. nicht fehlerhaft, sondern durchaus gutzuheißen und von bester Wirkung, wenn die parallel gehende Stimme nicht eine reale Stimme sein soll, sondern nur Klangverstärkung einer realen; damit[424] sind die ewig parallel gehenden Oktaven, Quinten etc. der Seitenstimmen und Hilfsstimmen der Orgel hinreichend motiviert, desgleichen die ganz gewöhnlichen Oktavverdoppelungen in Kompositionen aller Art. Die durch ungenaue Parallelbewegung aus einem andern Intervall in eine Oktave oder Quinte entstehenden »verdeckten« P. werden besser ganz freigegeben.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 424-425.
Lizenz:
Faksimiles:
424 | 425
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika