Prohibitīvsystem

[370] Prohibitīvsystem (v. lat. prohibere, verhindern), im weitern Sinn der Inbegriff derjenigen Maßregeln, durch die der Staat der persönlichen und wirtschaftlichen Freiheit Schranken zieht. Insofern durch dasselbe Ursachen beseitigt oder verhindert werden, eine gewisse Wirkung auszuüben, bildet es den Gegensatz zum Repressivsystem (z. B. im Armenwesen). Im engern Sinn versteht man unter P. diejenige Handelspolitik, welche die Konkurrenz fremder Waren mit den einheimischen durch hohe Zölle (Prohibitivzölle) oder Einfuhrverbote (s. Einfuhr) unmöglich macht und so wie eine Absperrung des inländischen Marktes wirkt; s. Zölle.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 370.
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