Rabattsparanstalt

[535] Rabattsparanstalt, eine nach dem Muster der Londoner General Expenditure Assurance Company mit dem Sitz in Berlin 1881 ins Leben gerufene, bald aber wieder eingegangene Anstalt, die es sich zur Aufgabe stellte, die bei Einkäufen gewährten Rabattsummen anzusammeln und verzinslich anzulegen. Der Umstand, daß der Rabatt mit Zins und Zinseszins nach einer gewissen Reihe von Jahren den Betrag der ursprünglichen Ausgabe erreicht, somit je nach Verlauf einer solchen Reihe die gesamte frühere Jahresausgabe wieder ersetzt würde, gab zur Wahl des Wortes Ausgabenversicherung Veranlassung. Eine solche Versicherung kann wohl durch die R. ermöglicht werden, doch ist sie kein notwendiger Bestandteil derselben. Der eigentliche Zweck der R. ist Förderung der Barzahlung und Beseitigung ungesunder, zu unwirtschaftlichen Einkäufen reizender und zu Opfern für Geschäftsmann und soliden Käufer führender Borgwirtschaft. Sie ermöglicht zunächst die Gewährung von Rabatten in Fällen, in denen wegen Kleinheit der Summe eine Auszahlung unmöglich wäre oder kaum als Wohltat empfunden würde. Indem sie aber diese kleinen Beträge sammelt und zinstragend anlegt, verbindet sie die Sparkasse mit der Rabattierung und steigert damit den Reiz zur Barzahlung. Ähnliche Einrichtungen bestehen auch heute noch, indem einzelne Geschäftsleute bei Verkäufen dem Käufer auf Wunsch leicht ansammelbare Sparmarken geben und Rabattsparvereine die Barzahlung zu fördern suchen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 535.
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