Rauch [1]

[626] Rauch, von brennenden Körpern aufsteigende sichtbare Produkte vollständiger oder unvollständiger Verbrennung. Brennendes Magnesium gibt einen starken weißen R. von sein verteilter Magnesia. Die Brennmaterialien, die reichlich Wasserstoff enthalten, verbrennen nur selten ganz vollständig zu Kohlensäure und Wasser, d. h. ohne R. Gewöhnlich entstehen zahlreiche Produkte unvollständiger Verbrennung, die mit der den Brennmaterialien zugeführten überschüssigen Luft, mit der Kohlensäure, dem Kohlenoxyd und Wasserdampf gemischt, den R. bilden. Diese Produkte sind vor allem Teerdämpfe, die, in der sich abkühlenden Luft zu Tröpfchen verdichtet, gelben R. erzeugen, und Kohlenstoff (Ruß), der aus stark erhitzten Kohlenwasserstoffen abgeschieden wird und den R. schwarz färbt. Einen R. andrer Art bilden manche Säuren und gewisse Verbindungen, wie Zinnchlorid, deren aufsteigende Dämpfe Wasser aus der Luft anziehen und damit Nebel bilden. – Der Eigentümer eines Grundstückes kann die Zuführung von R. von einem andern Grundstück nur dann verbieten, wenn die Rauchzuführung nach den örtlichen Verhältnissen eine außergewöhnliche ist und die Benutzung des Grundstückes wesentlich beeinträchtigt. Vgl. Deutsches Bürgerliches Gesetzbuch, § 906 und 1004.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 626.
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