Rechnungshof des Deutschen Reiches

[661] Rechnungshof des Deutschen Reiches (oberster Rechnungshof), s. Oberrechnungskammer. In Österreich ist der oberste Rechnungshof die Zentralstelle für die Rechnungskontrolle des Staates. Er untersteht unmittelbar dem Kaiser, ist vom Finanzministerium völlig unabhängig u. diesem gleichgestellt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 661.
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