Jubiläums-Stiftung der deutschen Industrie

[325] Jubiläums-Stiftung der deutschen Industrie, eine aus Anlaß des Jubiläums der Technischen Hochschule in Charlottenburg von Industriellen aus ganz Deutschland begründete Stiftung zur Förderung der technischen Wissenschaften. Sie soll wichtige technische Forschungen und Untersuchungen, Forschungs- und Studienreisen hervorragender Gelehrten und Praktiker, die Berichterstattung über solche Reisen, besonders auch an Behörden und industrielle Kreise, die Herausgabe wissenschaftlicher Werke ermöglichen; sie soll benutzt werden zu Lehrzwecken, zur Gründung und Förderung von technisch wissenschaftlichen Anstalten und zu allen Zwecken, welche die Förderung der technischen Wissenschaften im Auge haben. Anträge, deren Erledigung Sache des Staates, staatlicher oder gemeindlicher Körperschaften ist, oder die darauf hinauslaufen, den Etat von öffentlichen Instituten zu entlasten, sowie Anträge, bei denen es sich um wirtschaftliche Interessen von Erfindern handelt, werden nur berücksichtigt, wenn die wissenschaftliche oder allgemein wirtschaftliche Bedeutung der Aufgabe eine unverzügliche Inangriffnahme oder mehrseitige Bearbeitung erwünscht erscheinen läßt. Über die Mittel verfügt ein Kuratorium, das aus zwölf Professoren, und zwar je einem von jeder Technischen Hochschule und von jeder Bergakademie des Deutschen Reiches, und zwölf Industriellen aus möglichst allen technischen und geographischen Gebieten der deutschen Industrie besteht. Neu entstandene Hochschulen sind ebenfalls berechtigt, einen Vertreter ins Kuratorium zu entsenden; es muß dann auch ein neues Mitglied aus der Industrie gewählt werden. Es ist ein besonderer Wunsch der Stifter, daß eine Zersplitterung der Mittel auf viele Gebiete vermieden wird. Die Mittel der J. sind vielmehr hauptsächlich für größere Aufgaben heranzuziehen, deren Lösung einen hervorragenden Fortschritt bedeuten würde. Alle Ergebnisse der mit Mitteln der J. ausgeführten Arbeiten sollen durch weitgehende Veröffentlichungen der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Für wissenschaftliche Aufgaben von allgemein nationaler Bedeutung, für deren Lösung hervorragend tüchtige Männer der Wissenschaft und der Praxis in Frage kommen, darf das Stiftungskapital (im Oktober 1903 etwa 1,7 Mill. Mk.) verwendet werden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 325.
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