Rhapsodīe

[860] Rhapsodīe (griech.), von einem Rhapsoden (s. d.) vorgetragenes Gedicht oder Abschnitt eines solchen (daher rhapsodisch, aus einzelnen Gesängen bestehend und soviel wie bruchstückartig, abgerissen); jetzt ein in Form und Plan freigehaltenes Gedicht (z. B. Schuberts »Ewiger Jude«). – In der Musik versteht man unter R. meist Instrumentalphantasien, die aus Volksmelodien zusammengesetzt sind, z. B. ungarische, spanische, norwegische R. (Liszt, Lalo etc.). Brahms nannte, abweichend vom Gebrauch, ein Chorwerk (»Fragment aus Goethes Harzreise«) sowie auch einige balladenartige Klavierstücke Rhapsodien.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 860.
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