Salinenscheine

[468] Salinenscheine (Partial-Hypothekaranweisungen, Hypothekaranweisungen), österr. Schatzanweisungen (s. d.), die auf die Salzwerke Gmunden, Aussee und Hallein sichergestellt sind und ursprünglich bis zum Betrag von 100 Mill. Gulden ausgegeben werden konnten. Sie bilden den Hauptteil der schwebenden Schuld der im Reichsrat vertretenen Länder, werden in Stücken von 50–100,000 Gulden[468] mit verschiedenem Zinsfuß auf 4 oder 6 Monate ausgegeben und durch die Einnahmen aus dem Salzmonopol eingelöst. Durch Verordnung des Finanzministers vom 20. Nov. 1894 wurde der Höchstbetrag auf 90 Mill. Gulden normiert. Am 1. Jan. 1905 waren 89,6 Mill. Kronen in Umlauf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 468-469.
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