Scheinwerfer

[727] Scheinwerfer, starke elektrische Bogenlichter mit parabolischem Reflektor, auch mit Fresnelschen Linsen, wie sie auf Leuchttürmen angewendet werden. Man baut S. für festen Standort und transportabel auf Karren, wobei chnen der Strom durch Kabel zugeführt werden muß. Der Strom kann auf einem Wagen mit Petroleummotor und einer Dynamomaschine erzeugt werden. Auch tragbare Acetylenscheinwerfer sind konstruiert worden. Man benutzt S. zu militärischen Zwecken auf Kriegsschiffen, im Festungs-, neuerdings aber auch im Feldkrieg, um die Maßnahmen des Gegners bei Nacht zu erkennen, auch um das Gelände nach Verwundeten abzusuchen. Im russisch-japanischen Kriege sind mit dem S. sehr gute Erfolge erzielt worden. In England hat man kürzlich besondere Scheinwerferkompanien aufgestellt, welche die Apparate auf Karren mit sich führen, zu deren Bewegung ein Automobil dient. Auf Schiffen werden S. benutzt zum Beleuchten des Fahrwassers an Hafeneinfahrten, zum Schutz vor Schiffszusammenstößen im Nebel, zum Entdecken von Torpedobooten (Torpedosucher), Unterseebooten etc. Die Tragweite der S. beträgt 20 Seemeilen und mehr. Vgl. Nerz, S. und Fernbeleuchtung (Stuttg. 1899).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 727.
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