Seniorenkonvent

[344] Seniorenkonvent (lat., »Ältestenversammlung oder -Zusammenkunft«), eine aus dem studentischen Leben (s. Landsmannschaften) herübergenommene Bezeichnung für den aus Vertretern der Fraktionen im deutschen Reichstag und im preußischen Abgeordnetenhaus gebildeten Ausschuß, der die Zahl der Vertreter jeder Fraktion in den Kommissionen, Fragen der Geschäftsordnung u. dgl. vereinbart.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 344.
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