Staatslexikon

[810] Staatslexikon, Titel von Nachschlagwerken (Enzyklopädien), die mehr oder minder ausführliche, alphabetisch geordnete Artikel über alle Gegenstände enthalten, die mit Staat und Gesellschaft zusammenhängen: also alle Fragen des Staatsrechts, der Volkswirtschaft, der Sozialpolitik, der Verwaltung und der Rechtswissenschaft, außerdem aber noch die wichtigsten kulturellen Fragen, soweit sie von Einfluß auf das Verhältnis zwischen dem Staat und seinen Untertanen sind. Die bekanntesten Werke dieser Art s. im Artikel »Enzyklopädie« (S. 852).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 810.
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