Stammler

[843] Stammler, Rudolf, Rechtslehrer, geb. 19. Febr. 1856 zu Alsfeld in Hessen, habilitierte sich 1880 in Leipzig auf Grund der Schrift »Der Nießbrauch an Forderungen« (Erlang. 1880), ging 1882 als außerordentlicher Professor nach Marburg, 1884 nach Gießen und ist seit 1885 ordentlicher Professor in Halle. Der Methodik des rechtswissenschaftlichen Unterrichts dienen seine »Praktischen Pandektenübungen für Anfänger« (Leipz. 1893, 2. Aufl. 1896), die »Praktischen Institutionenübungen für Anfänger« (das. 1895, mit 2 Karten; 2. Aufl. als »Aufgaben aus dem römischen Recht«, 1901), die »Übungen im bürgerlichen Recht für Anfänger« (2 Tle., das. 1898 u. 1903, mit Karte; Bd. 1 in 2. Aufl., 1903), das »Praktikum des bürgerlichen Rechts für Vorgerücktere« (das. 1898, 2. Aufl. 1903). In neuerer Zeit hat er sich zugleich den Problemen der Sozialphilosophie zugewendet. Hierher gehört außer der kleinern Schrift: »Theorie des Anarchismus« (Berl. 1894) besonders sein Werk »Wirtschaft und Recht nach der materialistischen Geschichtsauffassung« (Leipz. 1896, 2. Aufl. 1906) sowie »Die Lehre vom richtigen Rechte« (Berl. 1902). Außerdem schrieb er: »Das Recht der Schuldverhältnisse in seinen allgemeinen Lehren. Studien zum Bürgerlichen Gesetzbuch für das Deutsche Reich« (Berl. 1897); »Die Einrede aus dem Rechte eines Dritten« (Halle 1900); »Soziale Gedanken im Bürgerlichen Gesetzbuch« (mit Duncker, Berl. 1900); »Zur Lehre von der ungerechtfertigten Bereicherung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch« (in der Festgabe für H. Fitting, Halle 1903); »Privilegien und Vorrechte« (das. 1903) u. a.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 843.
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