Staub, Hermann

[872] Staub, Hermann, hervorragender Kommentator des Handelsrechts, geb. 1855 zu Nikolai in Oberschlesien, gest. 1. Sept. 1904 in Berlin, trat 1877 in den Justizdienst, wurde 1882 Gerichtsassessor und ließ sich in demselben Jahr als Rechtsanwalt in Berlin nieder, wo er 1898 zum Justizrat, 1900 zum Notar ernannt wurde. Im September d. J. wurde er als juristischer Gutachter zu den Beratungen über die Börsengesetzreform im preußischen Handelsministerium zugezogen. Seinen Ruf als juristischer Schriftsteller begründete er durch seinen durch erschöpfende Gründlichkeit ausgezeichneten Kommentar zum Deutschen Handelsgesetzbuch (Berl. 1893; 6. u. 7. Aufl., 2 Bde., 1900; 8. Aufl., hrsg. von Könige, Stranz und Pinner, 1906–07; eine Ausgabe für Österreich bearbeitete Pisko, Wien 1902–04), dem sich die Kommentare zur Wechselordnung (Berl. 1895, 5. Aufl. 1907) und zum Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (das. 1903, 2. Aufl. hrsg. von Hachenburg 1906) anschlossen. Außerdem schrieb er »Patentrechtliche Erörterungen« (Berl. 1888); »Kritische Betrachtungen zum Entwurf eines Handelsgesetzbuchs« (das. 1896); »Der Begriff der Börsentermingeschäfte in § 66 des Börsengesetzes« (das. 1899); »Die positiven Vertragsverletzungen« (das. 1904) sowie zahlreiche Rechtsgutachten. Er war Mitherausgeber der »Deutschen Juristenzeitung« von deren Anfang an.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 872.
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