Süßstoffe

[216] Süßstoffe, alle auf künstlichem Wege gewonnenen Stoffe, die als Süßmittel dienen können, eine höhere Süßkraft als raffinierter Zucker, aber nicht einen dementsprechenden Nährwert haben. Das Reichsgesetz vom 6 Juli 1898, betreffend den Verkehr mit künstlichen Süßstoffen, hatte bereits die Verwendung künstlicher S., wie Suctiarin, Dulcin, Zuckerin, erheblich eingeschränkt, das Süßstoffgesetz vom 7. Juli 1902 hat die Herstellung, Verwendung bei Herstellung von Nahrungs- oder Genußmitteln, ihre Einführung, Feilhaltung und den Verkauf überhaupt verboten. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes (1. April 1903) ist die Herstellung und Einführung nur mit Zustimmung des Bundesrats gestaltet. Abgegeben werden dürfen S. nur an Apotheker, Personen zu wissenschaftlichen Zwecken, Leiter von Krankenanstalten, an Gasthofsbesitzer in Kurorten mit Diabetikern etc., an Gewerbtreibende, die für Diabetiker etc. Genußmittel herstellen. Die Apotheker dürfen S. nur unter bestimmten Bedingungen (ärztliches Rezept, in gewissen Höchstquantitäten etc.) abgeben. Vorsätzliche Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten und Geldstrafe bis zu 1500 Mk. oder mit einer dieser Strafe bedroht, fahrlässige dagegen mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. oder mit Hast bestraft. Die Fabrikanten, die sich bis dahin mit der Herstellung von Süßstoffen abgaben, wurden entschädigt und eine einzige Fabrik an der Elbe zur Herstellung von Süßstoffen staatlich konzessioniert. Das Verbot der Süßstoffbenutzung ist einerseits zum Schutze der einheimischen Zuckerrübenfabrikation, anderseits im Interesse einer entsprechenden Volksernährung erlassen worden. Da die Herstellung von Süßstoffen im Auslande nicht überall verboten ist, hat sich ein lebhafter Schmuggel mit Süßstoffen entwickelt, der insonderheit aus der Schweiz seine S. bezieht. Süßstoffgesetze haben auch Frankreich und vor allem Österreich, dessen Vorschriften noch schärfer als die des deutschen Gesetzes sind. Vgl. Olep, Die deutsche Süßstoffgesetzgebung (Tübingen 1904).

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 216.
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