Töchterhort

[584] Töchterhort, Stiftung für verwaiste Töchter von Reichspost- und Telegraphenbeamten, von 39 Beamten 1890 gegründete, zur Unterstützung solcher Waisen, für die der Etat und die amtlichen Wohlfahrtsanstalten der Reichspost nicht ausreichend Mittel vorsehen können. Die Mittel des Töchterhorts bestehen in der Hauptsache aus Spenden der Beamten und Unterbeamten. Das Kapitalvermögen betrug 1906: 1,18 Mill. Mk., von 1901–06 wurden 1,23 Mill. Mk. an Unterstützungen, je zur Hälfte an Beamten- und Unterbeamtentöchter, verteilt. Unter dem Hauptausschuß in Berlin besteht bei jeder Oberpostdirektion ein Bezirksausschuß (in Berlin zwei). Der bei jeder Verkehrsanstalt vorhandene Vertrauensmann hat für Bedürftige, auch ohne deren Antrag, Bewilligungen anzuregen sowie den Waisen nach den Satzungen beizustehen. Der Bezirksausschuß, in dessen Grundliste sämtliche bedürftigen verwaisten Töchter aufgenommen werden, verfügt über die Hälfte der aufkommenden Spenden, der Hauptausschuß über die andre Hälfte. Ähnliche Ziele verfolgt der Eisenbahntöchterhort, der von dem Personal der vereinigten Preußischen und Hessischen Staatseisenbahnen und der Reichseisenbahnen gegründet und 1902 allerhöchst genehmigt wurde, sich auch auf Eisenbahnarbeitertöchter erstreckt. Bei der französischen Post- und Telegraphenverwaltung besteht eine dem T. ähnliche Einrichtung, »der Waisenhort«, der aus freiwilligen Beiträgen Postbeamtenwaisen bis zum 16. Lebensjahr unterstützt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 584.
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