Thünen

[511] Thünen, Johann Heinrich von, hervorragender Nationalökonom, geb. 24. Juli 1783 auf dem väterlichen Gute Kanarienhausen bei Jever, gest. 22. Sept. 1850, studierte Landwirtschaft und kaufte 1810 das durch ihn berühmt gewordene Gut Tellow in Mecklenburg, das er bis zu seinem Tode bewirtschaftete. Er führte mit großer Genauigkeit Buch und Rechnung über seine Wirtschaft und gewann auf diesem Wege fruchtbare Schlußfolgerungen über den Einfluß, den die Entfernung vom Absatzort auf Intensität der Bewirtschaftung, Wahl der Fruchtart, überhaupt auf die Art ausüben muß, wie ein Landgut rationell zu behandeln ist. In lichtvoller Weise hat er das unter dem Namen Thünensches Gesetz bekannt gewordene Ergebnis derselben in seinem in 3 Teilen (Hamb. 1826, Rost. 1850 u. 1863) erschienenen Werk »Der isolierte Staat in Beziehung auf Landwirtschaft und Nationalökonomie« (3. Aufl., Berl. 1875) dargelegt. Im 2. Bande dieses Werkes, der kurz vor seinem Tode erschien, untersucht er die naturgemäße Höhe des Arbeitslohnes und kommt zu dem Resultat: »Der naturgemäße Arbeitslohn = √(ap)«; diese Formel schmückt auch seinen Leichenstein (vgl. Arbeitslohn, S. 691). 1847 führte T. auf seinem Gute das System der Gewinnbeteiligung der Arbeiter ein und erzielte damit gute Erfolge. Vgl. Brentano, Über v. Thünens[511] naturgemäßen Arbeitslohn und Zinsfuß im isolierten Staate (Götting. 1867); (Schumacher) »J. H. v. T., ein Forscherleben« (2. Aufl., Rost. 1883); Büchler, J. H. v. T. und seine nationalökonomischen Hauptlehren (Bern 1907).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 511-512.
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