Uferbau

[868] Uferbau, jeder Bau, der an oder mit einem Ufer ausgeführt wird, um einen Fluß schiffbarer zu machen, oder das anstoßende Land gegen Überschwemmungen (s. Deich) oder das Ufer gegen den Abbruch zu schützen. Bei stehenden Gewässern kann eine Beschädigung (Abschälung) der Ufer durch Ebbe und Flut oder durch die wellenförmige Bewegung des Wassers herbeigeführt werden. Die Abschälung wird verhütet durch Schlickfänge, d. h. Dämme oder Zäune, die das Wasser verhindern, die Ufer anzugreifen, oder es nötigen, seinen Schlamm (Schlick) auf ihnen abzulagern; durch flache Böschungen, die vom Wasser nicht mehr angegriffen werden; durch Uferbekleidungen: aus Bohlen, Pflaster von hinreichend großen Steinen, aus Faschinen. Bei leichtem Wellenschlag lassen sich die Ufer oft schon durch Berasung, Strohbestickung oder Anpflanzung von Strauchwerk schützen. Wo die Ufer zugleich als Kaie oder Lagerplätze dienen sollen, sind sie durch Bohlwerke oder Futtermauern, die man mehr oder weniger neigt und, damit sie dem Wellenschlag besser widerstehen, an der Vorderseite oft zylindrisch eingebogen anlegt, zu schützen. Bei fließenden Gewässern kann das Ufer in der Tiefe beschädigt und ein Grundbruch, Strom- oder Uferabbruch, bewirkt werden. Gegen Grundbrüche schützt man die Ufer durch Bauten und Anlagen, welche die Sohle des Strombettes befestigen. Solange die Sohle durch den Strom fortgetragen werden kann, hält kein auf sie sich stützender U. stand. Man sollte daher insbes. bei Flußstreckungen darauf achten, daß Gefällverhältnis und Wasserliefe nicht über jenes Maß gesteigert werden, das der natürliche Flußgrund verträgt, ohne von der Strömung angegriffen zu werden. Ist die Beanspruchung gesteigert worden, so strebt der Fluß den Beharrungszustand wiederherzustellen, indem er von der gestreckten Stelle nach aufwärts sein Bett vertieft, nach abwärts durch Aufkiesung es erhöht, um wieder das Gefällverhältnis so weit zu ermäßigen, als die Beschaffenheit des Flußbettes es verlangt. Ein Mittel, um übermäßiger Austiefung zu wehren und dadurch die Uferbauten zu erhalten, besteht im Einbau von Grundschwellen aus Steinen oder Senkfaschinen u. dgl., die aber sehr starken Angriffen ausgesetzt und oft schwer zu erhalten sind, da sie förmliche Wehre bilden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 868.
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