Böschung

[251] Böschung, die seitliche Begrenzungsebene eines Dammes, eines in natürlich gelagerten Bodenschichten ausgeführten Einschnittes, oder einer Mauer. Der Winkel, den diese Ebene mit der Horizontalen einschließt, heißt Böschungswinkel, die Länge des Lotes, das vom höchsten Punkte der B. auf die durch den Böschungsfuß gelegte Horizontalebene gefällt wird, heißt Höhe, und der wagerechte Abstand der letztern vom Böschungsfuß die Anlage der B. Der größte Winkel, also die steilste B., unter der sich eine Erdmasse noch standfest erhält, ist durch den Reibungs- und Kohäsionswiderstand im Innern derselben bedingt, und der besondere Winkelwert, unter dem sich kohäsionslose Erde noch standfest erhält, wird deren natürlicher Böschungswinkel oder Reibungswinkel genannt. Letzterer beträgt bei Humus und lehmigen Erden ungefähr 40°, für sandige und kiesige Massen etwa 40–30°. Eine B., deren Anlage gleich ihrer Höhe ist, heißt einmalige B., eine solche, deren Anlage das xfache der Höhe beträgt, xmalige B. Einschnittsböschungen werden in nicht felsigem Boden durchschnittlich 5/4malig, Dammböschungen 11/2malig angelegt. In gesundem Felsen mit nicht ungünstigen Schichtungsverhältnissen kann lotrechte, selbst überhängende B. vorkommen. Die B. an Dämmen und Einschnitten pflegt man mit Schutzschichten zu bekleiden, indem man sie mit einer dünnen Schicht Humus bedeckt und ansät oder bepflanzt oder auch mit vorhandenen Rasenstücken belegt, wohl auch mit Flechtzaunanlagen überzieht oder abpflastert. Sollen Erdmassen steiler abgeböscht werden, als es nach den innern Reibungs- und Kohäsionsverhältnissen an sich möglich wäre, so führt man vor ihnen Mauern aus, die alsdann einen Erddruck auszuhalten haben. Die Mauern selbst können steile, selbst lotrechte B. erhalten, in der Regel gibt man ihnen aus praktischen Gründen 1/6- oder 1/3malige B.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1905, S. 251.
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