Verstaatlichung

[109] Verstaatlichung, die Übertragung von wirtschaftlichen Unternehmungen an den Staat. Sie kann erfolgen im finanziellen Interesse (Tabakmonopol), oder weil die Unternehmung in Staatshänden am vollständigsten ihren Zweck im Dienste der Gesamtheit erfüllt (Eisenbahnen, Post, Telegraph etc.). Über die Bestrebungen zur V. des Grund und Bodens s. Bodenbesitzreform.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 109.
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