Vize

[201] Vize (v. lat. vicis), an der Stelle, anstatt, zeigt als Zusatz zu Amtstiteln eigentlich den Stellvertreter eines Beamten an, wird aber sehr oft nur als Titel beigegeben, z. B. Vizeadmiral, Vizekanzler, Vizepräsident, Vizedirektor etc. Mittelalterliche Titel waren: Vicecomes (Vizegraf), woraus die Würde des Vicomte (s. d.) entstand; ferner Vizedom (vicedominus, Vitzdom, Vitztum, Vicedom), der Stellvertreter auf einer Herrschaft oder einem Schloß für den damit Belehnten, besonders der Stellvertreter eines mit weltlichen Gütern belehnten Geistlichen oder Klosters, daher soviel wie Schirmherr, Schirmvogt; Vidame (gebildet aus Vizedominus), ehemals Titel des Schutzherrn und Verwesers der geistlichen Güter, dem als Beamten der französischen Bischöfe die Leitung aller Maßregeln für Bewahrung der Kirchenrechte oblag, jetzt soviel wie Stiftsamtmann, Administrator einer geistlichen Besitzung. Im Mittelalter Titel des Vicomte. Jemandes vices vertreten oder in vicibus heißt: die Stelle eines abwesenden Beamten versehen; auch ausgedrückt durch v. n. = vicario nomine, in Vertretung. Vizedomgüter wurden in Österreich auch die Domänen genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 201.
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