Waschmaschine

[397] Waschmaschine, mechanische Vorrichtung zum Reinigen von Geweben in der Appretur und in Haushaltungen sowie von Rohmaterialien (Wolle, Lumpen) in Spinnereien und Papierfabriken als auch bei der Aufbereitung von Erzen, Steinkohlen etc., in der Zuckerfabrikation zum Waschen der Rüben und Knochenkohle, in der Brennerei zum Waschen der Kartoffeln etc. Über diese Waschmaschinen s. die betreffenden Artikel. Die in den Haushaltungen gebräuchliche W. zum Reinigen der Wäsche besteht entweder 1) aus einem halbzylindrischen Holzgefäß, das pendelnd aufgehängt, mit der Wäsche und den reinigenden Mitteln (Laugen) beschickt und geschüttelt wird; oder 2) aus einer durchlöcherten Trommel zur Aufnahme der Wäsche, die in einem mit Lauge versehenen Troge um die horizontale Längsachse abwechselnd links und rechts gedreht wird; oder 3) aus einem halbzylindrischen Troge mit einem eingehängten Zylinderabschnitt, der um seine Achse in Schwingung gesetzt wird und dadurch die bündelartig zusammengelegte Wäsche in dem Troge hin und her rollt; oder 4) aus einem Troge, in dem die Wäsche in der Waschflüssigkeit durch schwingende ebene oder gekrümmte, gerippte oder mit kugeligen Zapfen besetzte Platten bearbeitet wird. Vgl. auch die Tafel »Dampfwäscherei« beim Artikel »Waschen«.

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Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 397.
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