Weltpostvertrag

[525] Weltpostvertrag, völkerrechtlicher Vertrag aller Kulturländer zur einheitlichen Regelung des Postverkehrs. Nach dem jetzt gültigen W. nebst Vollzugsordnung, abgeschlossen Rom 26. Mai 1906, in Kraft seit 1. Okt. 1907, bilden die Länder der Vertragschließenden für den Austausch von Briefsendungen ein einziges Postgebiet, Weltpostverein genannt, innerhalb dessen die Freiheit des Transits gewährleistet ist. Der W. regelt die Höhe der Transitgebühren, soweit solche zu zahlen sind, der Portosätze für Briefsendungen einschließlich der Gebühren für Einschreiben. Antwortscheine, Eilbestellung etc., die Gewährleistung für Einschreibsendungen, den Austausch geschlossener Briefposten mit Kriegsschiffen, den Verkehr mit Nichtvereinsländern etc. Gleichfalls auf Grund des Weltpostvertrags haben in Rom Gruppen von Ländern durch besondere Übereinkommen vom 26. Mai 1906 noch andre Postdienstzweige geregelt: 39 Länder den Austausch von Briefen und Kästchen mit Wertangabe, 49 den Postanweisungs-, 57 den Postpaket- und 19 den Postauftragsdienst, 30 den Zeitungsbezug und etwa 20 die Einführung von Ausweisbüchern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 525.
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