Überbau

[104] Überbau, 1) der obere Theil eines gewöhnlich in Fachwerk ausgeführten Gebäudes, in so fern er über einen unteren Theil hervorragt. Auf diese Art mit vortretenden Stockwerken gebaute Häuser waren sonst, bes. in Norddeutschland (Halberstadt, Frankfurt etc.) sehr gewöhnlich; 2) leichtes Gebäude od. Dach, welches zum Schütze eines darunter errichteten Gegenstandes, z.B. eines Kellers, einer Maschine, eines Schachtes dient.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 104.
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