Abführen

[32] Abführen, 1) weg-, ableiten; daher Abführende Gefäße, Gefäße, welche Blut od. andre Feuchtigkeiten von einem Organe ableiten; Abführmittel, s. Abführende Mittel; 2) Jemand aus einer Liste weglassen, bes. Militärs, z.B. wegen Tod, Versetzung, Abschied, vom Nationale od. dem gegenwärtigen Stand streichen; 3) (Bergb.), das Gezâha, das Werkzeug abnutzen; 4) (Drahtz.), groben Draht verfeinern, geschieht mit Abführeisen auf dem Abführtisch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 32.
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