Anker [2]

[517] Anker, 1) (Bauk.), Eisen-, auch Holzstücke (Ankerbalken), um bereits verbundenem Mauer- u. Holzwerk genügende Sicherheit u. Zusammenhang zu geben. Es gibt Zug-A., um der Seitenausweichung von Mauern, Gewölben u. Dächern vorzubeugen; u. Trag-A., um Decken u. Gewölbe gegen das Einstürzen zu sichern. Eiserne Trag-A. bestehen aus einer Schiene mit Schraube (Ankerschiene), die oben eine Ankerwarze, unten eine Schraube mit Schraubenmutter hat. Gabel-A. sind solche eiserne A., deren eines Ende die Form einer Gabel hat, deren beide Theile durch eine Schraube verbunden werden; 2) beim Faschinenbau eine Vorrichtung, wo durch gedrehte Baumäste (Ankerweeden), die an dem einen Ende um die Faschine geschlungen, mit den andern im Innern der Brustwehr angepflöckt werden, das Einstürzen derselben gehindert wird; 3) (Phys.), ein Stück Eisen, welches zur Conservation der magnetischen Kraft an die Magnete gehängt wird, s. u. Magnetismus 4) (Uhrm.), so v.w. Englischer Haken; 5) (Wasserb.), der Grund des Deiches, s.d.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 517.
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