Appartement

[618] Appartement (fr., spr. Appart'mang, Bauw.), 1) Appartements, in einem ansehnlichen Gebäude, eine Reihe zusammengehöriger Zimmer. Ein Gebäude der Art soll A. für Herr u. Frau vom Hause haben; das erstere kann in einem Vor-, Empfangs-, Arbeits- u. Schlafzimmer nebst Garderobe u. Bedientenzimmer, das letztere in einem Besuchzimmer, Cabinet mit Toilette, Schlafzimmer nebst Garderobe u. Zimmer für die Kammerjungfer bestehen. Zwischen diesen beiden A. liegen die Audienz-, Wohn-, Speise-, Spielzimmer etc.; 2) an Höfen die engeren Gesellschaften, die nicht in Sälen, sondern in den Zimmern, welche an die Wohnzimmer der Fürsten stoßen, gegeben werden; daher Appartementsfähig, zutrittsfähig zu diesen engeren Zirkeln; 3) so v.w. Abtritt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 618.
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