Armenschulen

[733] Armenschulen, Schulen, in welchen die Kinder unvermögender Leute nur in den nothwendigsten Gegenständen, als Lesen, Schreiben, Rechnen, Religion unterrichtet werden, theils um diesen Unterricht wohlfeiler zu haben, theils um den Kindern längere Zeit zu andern nützlichen Beschäftigungen zu gewähren, wozu sie in manchen solchen Anstalten zugleich Anweisung empfangen. A. kommen nur in größern Gemeinden vor, während in kleinern die Kinder Armer die gewöhnliche Schule besuchen u. für sie das Schulgeld aus Gemeindemitteln bezahlt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 733.
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