Armenschulen

[784] Armenschulen, Unterrichtsanstalten für Kinder, deren Eltern das Schulgeld (s. d.) nicht bezahlen können. Die A., verdienstlich in Ländern und Zeiten, wo die allgemeine Schulpflicht noch nicht gesetzlich feststeht, verlieren ihre Berechtigung, wo mit dem Grundsatz der allgemeinen Schulpflicht auch die entsprechende Einrichtung der allgemein unentgeltlichen oder wenigstens für Arme kostenfreien Volksschule erfolgt. Geschichtliches Interesse haben vor allen die A. Deutschlands. die unter A. H. Franckes, und der Schweiz, die unter Pestalozzis und Fellenbergs (s. d.) Einfluß entstanden, namentlich die sogen. Wehrlischulen (s. Wehrli). Auch besondere Seminare für Armenschullehrer entstanden durch Anregung dieser Männer, unter denen das zu Hofwil und seit 1814 die Armenschullehreranstalt zu Beuggen im südlichen Baden, von Ch. H. Zeller (s. d.) geleitet, den weitesten Ruf erwachen. Die Lumpenschulen (ragged schools) in England sind durch einen besondern wohltätigen Verein (Ragged School Union, 1844 gegründet) unterhaltene Schulen und Asyle für arme Kinder.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 1. Leipzig 1905, S. 784.
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