Auftreiben

[944] Auftreiben, 1) (Schlosser), durch Hämmern eine Figur erhaben arbeiten; 2) (Feldb.), durch öfteres Pflügen den Acker erhöhen und locker machen; 3) (Jagdw.), so v.w. Aufstöbern; 4) (Hausw.), die Wäsche um das Rollholz (Auftreibeholz) winden, um sie zu rollen, s.d.; 5) (Seew.), vom Schiffe, auf den Grund gerathen; 6) (Handwspr.), die Erklärung von Seiten eines Handwerks- od. Zunftgenossen (Meister od. Gesellen), od. einer Zunft selbst, daß eine andere Zunft od. ein Mitglied derselben für unredlich (bescholten) geachtet werden solle. Es geschieht aus Rache, od. um sich selbst wirkliches od. vermeintliches Recht zu verschaffen, wird auch wandernden Gesellen aufgetragen, es weiter zu verbreiten, damit, wenn ein Gesell aufgetrieben ist, derselbe nicht in einer andern Stadt Arbeit bekomme. Strafe: außer öffentlichem Widerruf, Gefängniß, Zuchthaus u. dgl.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 1. Altenburg 1857, S. 944.
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