Auxilĭum

[93] Auxilĭum (lat.), 1) Hülfe; 2) im Mittelalter gezwungene od. freiwillige Steuer der Vasallen od. Hörigen an den Herrn in außerordentlichen Fällen; gezwungene bei der Wehrhaftmachung des ältesten Sohnes (Auxilium milĭtis), zur Aussteuer der ältesten Tochter, zur Auslösung des Herrn aus der Gefangenschaft. Auxilium fidēle, so v.w. Lehngeld. Auxilium pallii, Beisteuer der Diöces eines Erzbischofs zur Lösung des Palliums in Rom.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 93.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika