Barmizvah

[335] Barmizvah (chald., Sohn des Gebots), der 13jährige Judenknabe, welcher mit diesem Alter alle religiösen Pflichten zu erfüllen hat (Tephilim zu legen, Fasttage zu halten etc.), auch gewisse Rechte erhält, z.B. als Zeuge aufzutreten. Gewöhnlich am 1, Sabbath nach dem angetretenen 13. Jahre wird der B. zum 1. Male zur Thora aufgerufen, wo er entweder selbst eine Parascha liest od. ihm eine vorgelesen wird. Wenn er den Talmud studirt hat, so hält er eine talmudische Disputation zu Hause, wo ihm Geschenke gemacht werden u. ein Mahl das Fest beschließt. Dieses Fest heißt auch Mizpah. Bei den modernen Juden wird, da die Confirmation eingeführt ist, das Festcérémoniel, bis auf das Aufrufen zur Thora, größtentheils vernachlässigt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 335.
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