Beichtgeld

[498] Beichtgeld, eine ursprünglich freiwillige Gabe, welche seit. Entstehung der Privatbeichte u. geheimen Kirchenbuße der Beichtende dem Priester gab; dies erhielt sich auch später unter dem Namen der geistlichen Accidenzien. In der Katholischen Kirche hörte es später auf; Luther behielt es wegen der geringen Einkünfte der Geistlichen bei, so sehr er gegen eine Bezahlung der Absolution u. den damit zusammenhängenden Ablaß eiferte. Ihm u. noch jetzt in der Protestantischen Kirche gilt das B. nur als ein Geschenk, das man dem Beichtvater gibt. Deshalb setzte man auch nur Einen Groschen (Beichtgroschen. od. weil der Denar sonst Pfennig hieß, Beichtpfennig) fest, Jedem überlassend, ob er mehr geben wolle. In der Reformirten Kirche wurde das B. auf Calvins Vorschlag abgeschafft, u. auch in der Lutherischen Kirche hat man sich oft dagegen erklärt. Versuche in Preußen u. Braunschweig im 17. u. 18. Jahrh., das B. ganz abzuschaffen, scheiterten an ökonomischen Gründen; in Österreich u. Württemberg ist es indeß schon längst, seit 1817 in Nassau u. außerdem an manchen Orten durch Privatübereinkommen geschehen. P. Müller, De nummo confess., Jena 1688.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 498.
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