Beschreitung des Ehebettes

[670] Beschreitung des Ehebettes, symbolische Handlung der Ehe im Mittelalter bei den Deutschen, um die reelle Vollziehung anzudeuten. Sie geschah, indem Braut u. Bräutigam, nach der priesterlichen Einsegnung, angezogen zusammen in das Ehebett gelegt u. die Decke über ihnen zusammengezogen wurde, u. war ehedem, weil die Ehe dann erst als vollzogen betrachtet wurde, rücksichtlich der Rechte der beiden Ehegatten wichtig. Daher die Sprichwörter: Ist das Bett beschritten, so ist das Recht erstritten, od.: Wenn die Decke über den Kopf ist, so sind die Eheleute gleich reich. Bei fürstlichen, durch Stellvertreter geschlossenen Ehen, legte sich der Stellvertreter, in Gegenwart des Hofstaates, geharnischt neben die auf das Prächtigste gekleidete Braut; doch lag ein blankes Schwert zwischen beiden; über die Füße wurde die Ecke einer Decke gebreitet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 670.
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