Bestallung

[679] Bestallung, 1) die Einsetzung in ein Amt od. einen Dienst; sie geschieht entweder mündlich, wo dann über diesen Act ein Protokoll aufgenommen, od. schriftlich, wo deshalb ein Patent ausgefertigt wird, in welchem die Bestimmungen des Dienstes, Charakters, Ranges u. der Besoldung enthalten sind; 2) dieses Patent selbst.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 679.
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