Bestallung

[760] Bestallung, die Einsetzung in ein Amt oder einen Dienst, auch die hierfür gewährte Bezahlung; Bestallungsdekret (Bestallungsbrief), die darüber ausgefertigte Urkunde; s. Anstellung. – Auch soviel wie Tutorium, d. h. eine vom Vormundschaftsgericht ausgestellte Urkunde über die erfolgte Bestellung als Vormund, Mitvormund, Gegenvormund, Beistand, event. auch Pfleger, aus der die für die Vormundschaft (s. d.) wichtigsten tatsächlichen Verhältnisse sich ergeben sollen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 2. Leipzig 1905, S. 760.
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