Blättergebacknes

[858] Blättergebacknes, innen blättriges Backwerk; der Teig dazu (Blätterteig), besteht aus Weizenmehl, Butter u. Eiern, doch ohne Hefen; man gießt auch wohl ein wenig guten Branntwein hinzu; wenn der Teig mit dem Treibholze aufgetrieben ist, wird er wieder zusammengelegt u. dies einige Mal wiederholt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 2. Altenburg 1857, S. 858.
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