Borough [1]

[102] Borough (spr. Borroh), 1) ursprünglich gleichbedeutend mit dem deutschen Worte Burg, einen gegen feindliche Angriffe geschützten Ort bezeichnend, wurde in England später 2) die Benennung eines jeden Gemeindewesens, welches durch Kauf, Schenkung etc. städtische Gerechtsame vom Könige erhalten hatte. Gleich den Cities (größeren Städten) standen die B-s unmittelbar unter der Oberhoheit der Kronen, hatten dieser allein Abgaben u. sonstige Unterthanenpflichten zu leisten. Zu den Rechten u. Pflichten eines B. gehörte auch die Sendung von Abgeordneten zu den vom Könige berufenen Ständeversammlungen, später zum Parlamente. Im Laufe der Zeit entstand daraus ein großer Mißstand, indem viele der alten B-s verödeten (Rotten boroughs), während andere Orte zu volkreichen Städten wurden, ohne des Rechtes, einen Deputirten zu wählen, theilhaftig zu sein, so Birmingham, Manchester u.a. Durch die Reformbill von 1832 wurde das Übel dadurch gemildert, daß man den verkommenen B-s ihr Wahlrecht nahm u. es den aufgeblühten größeren Städten übertrug. Indessen behielten die alten Wahlorte ihre ehemalige Municipalverfassung bei, weshalb sie zum Unterschiede von den wahlberechtigten B-s (Parlamental boroughs) Municipal boroughs genannt wurden. Im Allgemeinen ist jetzt B. 3) jeder Ort, abgesehen von seiner Größe u. Einwohnerzahl, welcher einen ober mehrere Abgeordnete ins Unterhaus sendet.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 102.
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