Buttersäuregährung

[516] Buttersäuregährung (Chem.), eine Gährungsart, welche als Fortsetzung der Milchsäuregährung zu betrachten ist; sie tritt ein, wenn man zu einer Zuckerlösung etwas mageren faulen Käse u. eine zur Sättigung der sich bildenden Säure hinreichende Menge Kreide setzt u. das Gemenge bei einer Temperatur von 25–30° stehen läßt; der Zucker geht dabei unter Entwickelung von Kohlensäure u. Wasserstoff in Buttersäure über. Auch bei der Gährung citronsauren Kalkes bildet sich Buttersäure.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 516.
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