Caducĭtät

[549] Caducĭtät (v. lat.), 1) Hinfälligkeit, Baufälligkeit; 2) etwas Verfallenes, Unbrauchbares; 3) wüstes, unangebautes Grundstück, meist wegen Pest-, Kriegs-, Wasser-, Brand- u. Viehschäden, von welchem die darauf haftenden öffentlichen Abgaben nicht entrichtet werden können; daher Caducacia lex, Verfügung über diese; 4) (Bona caduca), im Mittelalter unbewegliche Grundstücke, welche entweder wegen Erblosigkeit (Escaetae), od. die wegen Felonie (Bausitae) anheimfielen; 5) Caducitäten, verloren gegangene, od. wahrscheinlich verloren gehende Außenstände u. Capitale aus Zahlungsunvermögenheit des Schuldners od. Unvermögen des Gläubigers, demselben zur Zahlung der Verweigerung derselben anzuhalten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 549.
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