Capellān

[650] Capellān (Capellanus), 1) ursprünglich in der Orientalischen Kirche der Geistliche, welcher das Heer begleitete u. die mit einer Decke (Cappa) bedeckten Reliquien des Schutzheiligen trug. Dann erhielt er die Aufsicht über den ganzen Cultus, u. weil sich dieser in der Nähe des Kaisers befand, so wurde der C. gewöhnlich auch Kanzler u. Secretär des Kaisers. 2) Geistliche Person, welche bei größeren Kirchen dem Geistlichen zur Erleichterung seines Amtes beigegeben war u. neben der Aufsicht über die Reliquien auch andere Kirchengeschäfte besorgte. Wenn bei großen Kirchen mehrere C-e angestellt waren, so hieß der die Aufsicht über die anderen Führende Archicapellanus; daher 3) noch jetzt in der Protestantischen Kirche an einigen Orten der Diakonus (Nachmittagsprediger) der Pfarrherren; 4) Haus-C., Priester, der in den Häusern einer Privatperson Messe liest; 5) Jeder, der zu der geistlichen Kapelle eines katholischen Fürsten gehört.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 3. Altenburg 1857, S. 650.
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