Conferenz

[352] Conferenz (v. lat.), 1) Zusammenkunft zu gemeinschaftlicher Berathschlagung, bes. bei Fürsten, Ministern u. Gesandten über Staatsangelegenheiten; z.B. Londoner C., Dresdner C. (s. u. Deutschland), Wiener C. (s. u. Russisch-Türkischer Krieg); auch der Kirchenregierungen zu gemeinsamen Beschlüssen, so der protestantischen Kirchenregierungen von Deutschland in Eisenach, s. u. Protestantische Kirche; 2) so v. w. Geheimrath, Staatsrath; daher Conferenzminister, Minister ohne Portefeuille, die zu Staatsberathungen zugezogen werden, s. Cabinet; 3) Zusammenkunft der Lehrer einer Schule, s. Schulconferenz; daher das Zimmer, worin C-n gehalten werden, Conferenzzimmer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 4. Altenburg 1858, S. 352.
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