Einschlafen

[554] Einschlafen, von Gliedern, wenn solche einer eigenen Art von taubem Gefühl u. selbst einiger Unbeweglichkeit auf kurze Zeit unterliegen; es ist dann gewöhnlich ein großer Nerv, welcher zu dem Gliede geht, einem leichten Druck ausgesetzt u. in eine vorübergehende Halblähmung versetzt worden. Dieser Zustand tritt manchmal auch bei gesunden Personen ein, indem der Zufluß des Blutes nach einem Theile stockt, zufolge eines vorübergehenden krampfartigen Zustandes der zuführenden Gefäße.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 554.
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