Elf [2]

[636] Elf, bietet als die 2. Einheit der 1. höhern Ordnung im dekadischen System mancherlei Eigenheiten dar, z.B. daß sie mit einfachen Zahlen multiplicirt immer diese doppelt, nämlich in der 1. u. in der 2. Ordnung gibt, so: mit 2 = 22, mit 3 = 33 etc.; dem analog ist die allgemeine Regel, daß eine Zahl durch 11 theilbar ist, wenn der Unterschied zwischen der Summe der geradstelligen Ziffern u. der Summe der ungeradstelligen Ziffern entweder 0 od. ein Vielfaches von 11 ist; z.B. ist 90728 durch 11 theilbar, denn 8 + 7 + 9 = 24 u. 0 + 2 = 2, 24_– 2 aber = 22.

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Pierer's Universal-Lexikon, Band 5. Altenburg 1858, S. 636.
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