Factōr

[66] Factōr (eigentlich Fāctor, lat.), 1) der etwas macht, besorgt; daher 2) (Hdlgsw.), so v.w. Disponent; od. 3) Vorsteher eines Geschäfts, einer Fabrik od. einer mechanischen Werkstätte; so Aufseher von Eisenhütten, Farbenwerken, einer Buchdruckerei, Schriftgießerei etc.; 4) bei Assecuranzen derjenige, welcher von Schiffseigenthümern, Güterverladern, and. Compagnien etc. Ordre zur Versicherung derselben erhalten hat; 5) (Fāctor), in Polen derjenige, welchem man gewöhnlich die Besorgung kleiner Geschäfte überträgt, eine Art Commissionär, meist ein Jude; 6) Factoren, in der Arithmetik gemeinsamer Name des Multiplicandus u. Multiplicators, also der einzelnen Glieder eines Products; s. Multiplication; 7) daher bildlich für einzelne Ursachen gebraucht, aus denen eine Thatsache (Factum) hervorgegangen ist, od. Wirkungen, welche es hervorbringen, so Factoren des Lebens, die entgegengesetzten Naturkräfte, durch deren Zusammenwirken als Product das Leben hervorgeht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 66.
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