Feldgottesdienst

[170] Feldgottesdienst, Gottesdienst im Freien, vor einer Truppe gehalten. Die Soldaten bilden ba[170] taillons- od. regimentsweise in tiefen Colonnen ein Viereck mit den gehörigen Zwischenräumen, in dessen Mitte von Trommeln od. mit einem besonderen Gestell für den Feldprediger ein Feldaltar errichtet ist, wo derselbe nach dem Ritus der Armee den Gottesdienst hält. Die Truppen haben hierbei das Gewehr bei Fuß, die Fahnen stehen zu beiden Seiten des Altars, die Musikcorps vertreten die Stelle der Orgel u. begleiten den Gesang.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 170-171.
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