Feuerwerk

[249] Feuerwerk, 1) Verbindung mehrerer, in ge. wissen Abtheilungen zusammen gezündeter Kunstfeuer, um irgend ein freudiges Ereigniß damit zu feiern. Je nach dem Ort, wo sie abgebrannt werden sollen, kann man solche unterscheiden, welche ihre Wirkung in der Luft zeigen sollen; solche, welche dieselbe auf der Erde zeigen, u. solche, welche auf dm Wasser angezündet werden. Außer besonderen Figuren, Namenszügen, Kronen, Sonnen u. dergl. kommen dabei bes. zur Verwendung Raketen, Schwärmer, Leuchtkugeln, Buntfeuer, Cascaden, Räder, Tourbillons, Girandolen, Feuerfontainen u. Feuergarben, Feuerregen, Irrwische, Kanonenschläge (sd. a.) u. dgl. mehr. Ein F. wird meist in 2 od. 3 Acte getheilt, wo die in jedem enthaltenen Feuer theils zugleich, theils in fast unmerklichen Zwischenräumen gezündet werden müssen, weil ein zu langsamer Gang der Darstellung, anstatt der beabsichtigten frohen Stimmung, nur Langeweile hervorbringt. Die großen Kosten der F-e (zuweilen 25,000 Thlr. u. mehr) haben in der letztern Zeit sie fast ganz aus dem Gebrauch gebracht u. sie werden gewöhnlich nur noch im Kleinen zur Belustigung der Neugierigen u. der Jugend gegen ein Eintrittsgeld gegeben. Höchstens kommen sie noch bei ganz großen Feierlichkeiten fürstlicher Familien u. bei Artillerien vor, welche sie aus erspartem Pulver zur Übung selbst verfertigen u. sie deshalb, weil sie kein Arbeitslohn zu zahlen haben, wohlfeil herstellen können. Ein F. muß überraschen u. durch seine Wirkung erheben, nicht gber sich in kleinliche Spielereien verlieren, wie es die chinesischen u. italienischen F-e thun. In China spielen die F-e eine große Rolle, u. die Chinesen haben es in denselben zu großer Fertigkeit gebracht; 2) so v.w. Ernstfeuer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 6. Altenburg 1858, S. 249.
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